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Zweite Verordnung zur Änderung der Einbürgerungstestverordnung (2. EinbTestVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 211; Geltung ab 01.07.2024

Eingangsformel



Auf Grund des § 10 Absatz 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der durch Artikel 5 Nummer 7 Buchstabe c des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern und für Heimat:


Artikel 1 Änderung der Einbürgerungstestverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 1. Juli 2024 EinbTestV Anlage 1

Die Anlage 1 zur Einbürgerungstestverordnung vom 5. August 2008 (BGBl. I S. 1649), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. März 2013 (BGBl. I S. 585) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Teil I wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 14 wird wie folgt gefasst:

„14.
Meinungsfreiheit in Deutschland heißt zum Beispiel, dass ich

□ Passanten auf der Straße beschimpfen darf

□ meine Meinung im Internet äußern kann

□ Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf

□ meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche".

b)
Nummer 59 wird wie folgt gefasst:

„59.
Vor wie vielen Jahren gab es erstmals eine jüdische Gemeinde auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands?

□ vor etwa 300 Jahren

□ vor etwa 700 Jahren

□ vor etwa 1150 Jahren

□ vor etwa 1700 Jahren".

c)
Nummer 66 wird wie folgt gefasst:

„66.
Welche Städte haben die größten jüdischen Gemeinden in Deutschland?

□ Berlin und München

□ Hamburg und Essen

□ Nürnberg und Stuttgart

□ Worms und Speyer".

d)
Nummer 72 wird wie folgt gefasst:

„72.
Wie heißt der jetzige Bundeskanzler/die jetzige Bundeskanzlerin von Deutschland?

□ Gerhard Schröder

□ Angela Merkel

□ Franziska Giffey

□ Olaf Scholz".

e)
Nummer 75 wird wie folgt gefasst:

„75.
Wie heißt Deutschlands heutiges Staatsoberhaupt?

□ Frank-Walter Steinmeier

□ Bärbel Bas

□ Bodo Ramelow

□ Joachim Gauck".

f)
Nummer 96 wird wie folgt gefasst:

„96.
Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?

□ Kürzung sozialer Leistungen

□ bis zu 100 Sozialstunden

□ gar nicht, Holocaustleugnung ist erlaubt

□ mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe".

g)
Nummer 111 wird wie folgt gefasst:

„111.
Welche Handlung mit Bezug auf den Staat Israel ist in Deutschland verboten?

□ die Politik Israels öffentlich kritisieren

□ das Aufhängen einer israelischen Flagge auf dem Privatgrundstück

□ eine Diskussion über die Politik Israels

□ der öffentliche Aufruf zur Vernichtung Israels".

h)
Nummer 118 wird wie folgt gefasst:

„118.
Wer darf bei den rund 40 jüdischen Makkabi-Sportvereinen Mitglied werden?

□ nur Deutsche

□ nur Israelis

□ nur religiöse Menschen

□ alle Menschen".

i)
Nummer 149 wird wie folgt gefasst:

„149.
Was ist ein Beispiel für antisemitisches Verhalten?

□ ein jüdisches Fest besuchen

□ die israelische Regierung kritisieren

□ den Holocaust leugnen

□ gegen Juden Fußball spielen".

j)
Nummer 182 wird wie folgt gefasst:

„182.
Wie heißt das jüdische Gebetshaus?

□ Basilika

□ Moschee

□ Synagoge

□ Kirche".

k)
Nummer 184 wird wie folgt gefasst:

„184.
Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Staat Israel gegründet?

□ eine Resolution der Vereinten Nationen

□ ein Beschluss des Zionistenkongresses

□ ein Vorschlag der Bundesregierung

□ ein Vorschlag der UdSSR".

l)
Nummer 206 wird wie folgt gefasst:

„206.
Woran erinnern die sogenannten „Stolpersteine" in Deutschland?

□ an berühmte deutsche Politikerinnen und Politiker

□ an die Opfer des Nationalsozialismus

□ an Verkehrstote

□ an bekannte jüdische Musiker".

m)
Nummer 213 wird wie folgt gefasst:

„213.
Wie viele Einwohner hat Deutschland?

□ 70 Millionen

□ 78 Millionen

□ 84 Millionen

□ 90 Millionen".

n)
Nummer 220 wird wie folgt gefasst:

„220.
Der 27. Januar ist in Deutschland ein offizieller Gedenktag. Woran erinnert dieser Tag?

□ an das Ende des Zweiten Weltkrieges

□ an die Verabschiedung des Grundgesetzes

□ an die Wiedervereinigung Deutschlands

□ an die Opfer des Nationalsozialismus (Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz)".

o)
Nummer 234 wird wie folgt gefasst:

„234.
Wo ist ein Sitz des Europäischen Parlaments?

□ London

□ Paris

□ Berlin

□ Straßburg".

p)
Nummer 254 wird wie folgt gefasst:

„254.
In Deutschland dürfen Ehepaare sich scheiden lassen. Meistens müssen sie dazu das „Trennungsjahr" einhalten. Was bedeutet das?

□ Der Scheidungsprozess dauert ein Jahr

□ Die Ehegatten sind ein Jahr verheiratet, dann ist die Scheidung möglich

□ Das Besuchsrecht für die Kinder gilt ein Jahr

□ Die Ehegatten führen mindestens ein Jahr getrennt ihr eigenes Leben. Danach ist die Scheidung möglich".

q)
Nummer 288 wird wie folgt gefasst:

„288.
Woraus begründet sich Deutschlands besondere Verantwortung für Israel?

□ aus der Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU)

□ aus den nationalsozialistischen Verbrechen gegen Juden

□ aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

□ aus der christlichen Tradition".

2.
Teil II wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 2 (Fragen für das Bundesland Baden-Württemberg) wird wie folgt gefasst:

„2.
Welches ist ein Landkreis in Baden-Württemberg?

□ Mecklenburgische Seenplatte

□ Neckar-Odenwald-Kreis

□ Nordfriesland

□ Altötting".

b)
Nummer 2 (Fragen für das Bundesland Berlin) wird wie folgt gefasst:

„2.
Welches ist ein Bezirk von Berlin?

□ Altona

□ Prignitz

□ Pankow

□ Mecklenburgische Seenplatte".

c)
Nummer 2 (Fragen für das Bundesland Hamburg) wird wie folgt gefasst:

„2.
Welches ist ein Bezirk von Hamburg?

□ Altona

□ Hemelingen

□ Pankow

□ Mecklenburgische Seenplatte".

d)
Nummer 2 (Fragen für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern) wird wie folgt gefasst:

„2.
Welches ist ein Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern?

□ Prignitz

□ Mecklenburgische Seenplatte

□ Vogtlandkreis

□ Rhein-Sieg-Kreis".

e)
Nummer 6 (Fragen für das Bundesland Niedersachsen) wird wie folgt gefasst:

„6.
Wo können Sie sich in Niedersachsen über politische Themen informieren?

□ bei der Landeszentrale für politische Bildung

□ beim Ordnungsamt der Gemeinde

□ bei der Verbraucherzentrale

□ bei den Kirchen".

f)
Nummer 2 (Fragen für das Bundesland Saarland) wird wie folgt gefasst:

„2.
Welches ist ein Landkreis im Saarland?

□ Mecklenburgische Seenplatte

□ Altötting

□ Neunkirchen

□ Rhein-Sieg-Kreis".

g)
Nummer 2 (Fragen für das Bundesland Schleswig-Holstein) wird wie folgt gefasst:

„2.
Welches ist ein Landkreis in Schleswig-Holstein?

□ Ammerland

□ Mecklenburgische Seenplatte

□ Nordfriesland

□ Rhein-Sieg-Kreis".

h)
Nummer 6 (Fragen für das Bundesland Schleswig-Holstein) wird wie folgt gefasst:

„6.
Wo können Sie sich in Schleswig-Holstein über politische Themen informieren?

□ bei der Verbraucherzentrale

□ beim Ordnungsamt der Gemeinde

□ beim Landesbeauftragten für politische Bildung

□ bei den Kirchen".


Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.


Schlussformel



Die Bundesministerin des Innern und für Heimat

Nancy Faeser