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§ 2 - ERP-Wirtschaftsplangesetz-2024-Erweiterungsverordnung (ERP-WiPlanErV)

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 0. Dezember 0000 ERP-WiPlanErV offen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Sie tritt am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025, frühestens jedoch am 31. Dezember 2024, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Juni 2024.

 
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