Die Zweite Verordnung zur Änderung der
Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung vom 25. April 2008 (BAnz. S. 1550) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel 1 Nummer 4 muss wie folgt lauten:
- „4.
- § 6 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „nach Maßgabe des § 1 Abs. 7" durch die Wörter „nach Maßgabe des § 1 Absatz 6" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 Nummer 2 werden die Angabe „65" durch die Angabe „85" und die Angabe „10,50" durch die Angabe „11,50" ersetzt."