Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung (2. WIROST-LVÄndV-Ber k.a.Abk.)

B. v. 25.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 218; Geltung ab 29.06.2024
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 29. Juni 2024 WIROST-LV

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung vom 25. April 2008 (BAnz. S. 1550) ist wie folgt zu berichtigen:

Artikel 1 Nummer 4 muss wie folgt lauten:

„4.
§ 6 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „nach Maßgabe des § 1 Abs. 7" durch die Wörter „nach Maßgabe des § 1 Absatz 6" ersetzt.

b)
In Satz 2 Nummer 2 werden die Angabe „65" durch die Angabe „85" und die Angabe „10,50" durch die Angabe „11,50" ersetzt."

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Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

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