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§ 6 - Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten (UBRegV)
§ 6 Protokollierung
§ 6 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Bei der Datenübermittlung nach § 4 Absatz 1 und 2 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes protokolliert die Registerbehörde folgende Daten:
- 1.
- die Stellen nach § 4 Absatz 1 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes, welche die Daten übermittelt haben,
- 2.
- den Umfang und den Inhalt der übermittelten Daten sowie
- 3.
- Datum und Uhrzeit der Datenübermittlung.
(2) Ruft die Registerbehörde gemäß § 4 Absatz 3 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes Daten von der Global Legal Entity Identifier Foundation ab, protokolliert sie folgende Daten:
- 1.
- den Umfang und den Inhalt der übermittelten Daten sowie
- 2.
- Datum und Uhrzeit der Datenübermittlung.
(3) Bei der Datenübermittlung nach § 5 Absatz 2 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes protokolliert die Registerbehörde folgende Daten:
- 1.
- die Stellen nach § 5 Absatz 1 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes, an welche die Daten übermittelt werden,
- 2.
- den Umfang und den Inhalt der übermittelten Daten,
- 3.
- den Zweck und den Anlass der Datenübermittlung sowie
- 4.
- Datum und Uhrzeit der Datenübermittlung.
(4) Ruft eine öffentliche Stelle nach § 5 Absatz 3 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes Daten bei der Registerbehörde ab, protokolliert die Registerbehörde folgende Daten:
- 1.
- die Stelle nach § 5 Absatz 1 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes, welche die Daten abgerufen hat,
- 2.
- den Umfang und den Inhalt der übermittelten Daten,
- 3.
- den Zweck und den Anlass der Datenübermittlung sowie
- 4.
- Datum und Uhrzeit der Datenübermittlung.
Zitierungen von § 6 UBRegV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 UBRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UBRegV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 UBRegV Einsichtnahme in die Protokolldaten, Auskünfte
... nach § 3 Absatz 1 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes kann in die Daten, die nach § 6 zu ihm protokolliert worden sind, Einsicht nehmen. Die Einsichtnahme wird nach ...
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