1Die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen nach
§ 2 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und den Unternehmen mitgeteilt.
2Die Mitteilung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen enthält den Hinweis, dass nach
§ 2 Absatz 1 Satz 2 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes die Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß
§ 139c der Abgabenordnung als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen verwendet wird.