Artikel 98 - Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

G. v. 14.12.1976 BGBl. I S. 3341, 1977 I S. 667; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-4 Allgemeines Steuerrecht
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Artikel 98


Artikel 98 wird in 1 Vorschrift zitiert

Soweit in Rechtsvorschriften auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung.

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Zitierungen von Artikel 98 EGAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 98 EGAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts
G. v. 12.08.2005 BGBl. I S. 2354
Artikel 2 VwZRNovG Änderung weiterer Vorschriften
... Teil 111, Gliederungsnummer 4139-2-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Artikel 98 des Gesetzes vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341) geändert worden ist, wird die Angabe ... III, Gliederungsnummer 4139-2-13, veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Artikel 98 des Gesetzes vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341) geändert worden ist, wird die Angabe ...


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