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Artikel 10 - Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz (JusWeDigG k.a.Abk.)
Artikel 10 Weitere Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zum 1. Januar 2036
§ 110a Absatz 1b des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, das zuletzt durch Artikel 9 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.
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Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 JusWeDigG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JusWeDigG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 50 JusWeDigG Inkrafttreten
... 15, 18, 23, 26, 29, 32 und 47 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. (4) Die Artikel 4, 7, 10 , 12, 16, 19, 21, 24, 27, 30, 33 und 48 treten am 1. Januar 2036 in Kraft. (5) Die ...
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