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Zitierungen von § 31 PostG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 PostG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PostG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2021)
... bis 22.000 1.9 Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach § 31 Absatz 1 PostG 500 bis 19.000 1.10 Festlegung der Bedingungen eines ... der Bedingungen eines Vertrages einschließlich der Anordnung seiner Geltung nach § 31 Absatz 2 PostG 500 bis 19.000 1.11 Entscheidung zur Beendigung der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Artikel 2 1. BNetzABGebVÄndV Weitere Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
... bis 22.000 1.9 Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach § 31 Absatz 1 PostG 500 bis 19.000 1.10 Festlegung der Bedingungen eines ... der Bedingungen eines Vertrages einschließlich der Anordnung seiner Geltung nach § 31 Absatz 2 PostG 500 bis 19.000 1.11 Entscheidung zur Beendigung der ...
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