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Zitierungen von § 43 PostG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 PostG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 PostG Regulierung der Entgelte marktbeherrschender Anbieter von Postdienstleistungen
... 54 erhebt, bedürfen der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur nach den §§ 42 bis 48. Satz 1 gilt nicht für Zugangsleistungen, die zu individuell vereinbarten ...
§ 42 PostG Maßstäbe der Entgeltgenehmigung
... Dienstleistung entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach Maßgabe der §§ 43 und 44 oder 2. auf Grundlage von ihr vorgegebener Maßgrößen für ...
§ 46 PostG Price-Cap-Verfahren - Entgeltgenehmigung
... die in Absatz 1 genannten Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt. (5) § 43 Absatz 6 und 7 gilt ...
§ 60 PostG Vorteilsabschöpfung
... Verstoß aufgrund einer das Unternehmen bindenden Entscheidung der Bundesnetzagentur nach den §§ 43 und 46 erfolgte, 2. wenn die Bundesnetzagentur in den Fällen des § 50 Absatz ...
§ 62 PostG Entgelte für förmliche Zustellungen
... Das Entgelt bedarf der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur nach den §§ 42 bis 48, falls der Anbieter auf einem Briefmarkt marktbeherrschend ...
§ 100 PostG Anhörung, mündliche Verhandlung
... ist und die Beteiligten angehört wurden. (4) Unbeschadet des § 43 Absatz 5 Satz 2 bis 4 sowie des § 46 Absatz 4 kann die Beschlusskammer Erklärungen und Beweismittel, die erst ...
§ 102 PostG Abschluss des Beschlusskammerverfahrens
... der Zustellung an die Beteiligten nach Absatz 1 sind Entscheidungen der Beschlusskammer nach den §§ 43 und 46 öffentlich bekannt zu geben. § 97 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. ...
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