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Zitierungen von § 45 PostG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 PostG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 PostG Regulierung der Entgelte marktbeherrschender Anbieter von Postdienstleistungen
... 54 erhebt, bedürfen der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur nach den §§ 42 bis 48. Satz 1 gilt nicht für Zugangsleistungen, die zu individuell vereinbarten ...
§ 42 PostG Maßstäbe der Entgeltgenehmigung
... einen Korb zusammengefasster Dienstleistungen (Price-Cap-Verfahren) nach Maßgabe der §§ 45 und 46. (3) Das Verfahren nach Absatz 2 Nummer 1 kommt nur in Betracht, wenn die ...
§ 46 PostG Price-Cap-Verfahren - Entgeltgenehmigung
... Unterlagen vorzulegen, die es der Bundesnetzagentur ermöglichen, die Einhaltung der nach § 45 vorgegebenen Maßgrößen zu überprüfen. Diese Unterlagen ... die anteiligen Umsätze jeder Entgeltposition für den von der Bundesnetzagentur nach § 45 Absatz 5 Nummer 1 festgelegten Zeitraum enthalten. (2) Im Falle der Genehmigung nach § 42 Absatz 2 ... vorgelegt werden, soll die Bundesnetzagentur innerhalb von vier Wochen entscheiden, wenn die nach § 45 vorgegebenen Maßgrößen eingehalten werden. Die Bundesnetzagentur soll ...
§ 62 PostG Entgelte für förmliche Zustellungen
... Das Entgelt bedarf der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur nach den §§ 42 bis 48, falls der Anbieter auf einem Briefmarkt marktbeherrschend ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2021)
...  satz 2 PostG nach Zeitaufwand 2.8 Anordnungen nach § 45 Absatz 2 PostG in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Num- mer 2 PostG nach Zeitaufwand  ... 2.8 Anordnungen nach § 45 Absatz 2 PostG in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Num- mer 2 PostG nach Zeitaufwand 2.9 Widerruf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Artikel 2 1. BNetzABGebVÄndV Weitere Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
... Absatz 2 PostG nach Zeitaufwand 2.8 Anordnungen nach § 45 Absatz 2 PostG in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Nummer 2 PostG nach Zeitaufwand  ... 2.8 Anordnungen nach § 45 Absatz 2 PostG in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Nummer 2 PostG nach Zeitaufwand 2.9 Widerruf einer ...
 
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