Zitierungen von § 48 PostG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 PostG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 PostG Regulierung der Entgelte marktbeherrschender Anbieter von Postdienstleistungen
... 54 erhebt, bedürfen der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur nach den §§ 42 bis 48 . Satz 1 gilt nicht für Zugangsleistungen, die zu individuell vereinbarten ...
§ 49 PostG Nachträgliche Entgeltregulierung
... die den Maßstäben des § 39 und des § 42 Absatz 1 genügen. § 48 gilt entsprechend. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend, wenn Allgemeine ...
§ 62 PostG Entgelte für förmliche Zustellungen
... Entgelt bedarf der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur nach den §§ 42 bis 48 , falls der Anbieter auf einem Briefmarkt marktbeherrschend ...
§ 112 PostG Übergangsbestimmungen; Anwendungsbestimmungen
... 2024 der Entgeltgenehmigungspflicht nach § 40 Absatz 1 unterworfen sind, gilt die Vorgabe des § 48 erst ab dem erstmaligen Erlass einer entsprechenden Entgeltgenehmigung, spätestens aber ab ...


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