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Artikel 2 - Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)

Artikel 2 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 VwVfG offen

Das Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 15 Satz 2 werden die Wörter „am dritten Tage" durch die Wörter „am vierten Tage" ersetzt.

2.
In § 41 Absatz 2 Satz 1 und 2 werden jeweils die Wörter „am dritten Tage" durch die Wörter „am vierten Tag" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 PostModG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 PostModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 43 PostModG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 bis 4, 5 Nummer 2 bis 5, die Artikel 6 bis 18, 20, 21, 24, 25 Nummer 3, die Artikel 26, 30, 33, 34 ...