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Artikel 3 - Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)

Artikel 3 Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 VwZG offen

Das Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354), das zuletzt durch Artikel 34 Absatz 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „am dritten Tag" durch die Wörter „am vierten Tag" ersetzt.

2.
In § 5 Absatz 7 Satz 2 und § 5a Absatz 4 Satz 1 werden jeweils die Wörter „am dritten Tag" durch die Wörter „am vierten Tag" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 PostModG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 PostModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 43 PostModG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 19.07.2024)
... des Absatzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 bis 4, 5 Nummer 2 bis 5, die Artikel 6 bis 18, 20, 21, 24, 25 Nummer 3, die Artikel 26, 30, 33 und ...