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Artikel 5 - Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)

Artikel 5 Änderung der Zivilprozessordnung


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 19. Juli 2024 ZPO § 168, mWv. 1. Januar 2025 offen

Die Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 12. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 234) geändert worden ist wird wie folgt geändert:

1.
In § 168 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 33 Abs. 1" durch die Angabe „§ 61" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2025

2.
In § 173 Absatz 4 Satz 4 wird das Wort „dritten" durch das Wort „vierten" ersetzt.

3.
§ 270 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Bei Übersendung durch die Post gilt die Mitteilung am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bewirkt, sofern nicht die Partei glaubhaft macht, dass ihr die Mitteilung nicht oder erst in einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist."

4.
In § 321a Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „dritten Tage" durch die Wörter „vierten Tag" ersetzt.

5.
§ 357 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Bei Übersendung durch die Post gilt die Mitteilung am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bewirkt, sofern nicht die Partei glaubhaft macht, dass ihr die Mitteilung nicht oder erst in einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist."

Ende abweichendes Inkrafttreten




 

Zitierungen von Artikel 5 PostModG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 PostModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 43 PostModG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 bis 4, 5 Nummer 2 bis 5 , die Artikel 6 bis 18, 20, 21, 24, 25 Nummer 3, die Artikel 26, 30, 33, 34 und 36 Nummer 5 treten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Artikel 6 ViKoAnwFG Änderung der Zivilprozessordnung
... vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...