Artikel 20 - Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)

Artikel 20 Änderung der Abgabenordnung


Artikel 20 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 AO § 122, § 122a, § 123

Die Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 122 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 2a werden jeweils die Wörter „am dritten Tage" durch die Wörter „am vierten Tage" ersetzt.

2.
§ 122a Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „am dritten Tag" durch die Wörter „am vierten Tag" ersetzt.

b)
In Satz 4 werden die Wörter „drei Tagen" durch die Wörter „vier Tagen" ersetzt.

3.
In § 123 Satz 2 werden die Wörter „am dritten Tage" durch die Wörter „am vierten Tage" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 20 PostModG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20 PostModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 43 PostModG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 19.07.2024)
... in Kraft. (2) Die Artikel 2 bis 4, 5 Nummer 2 bis 5, die Artikel 6 bis 18, 20 , 21, 24, 25 Nummer 3, die Artikel 26, 30, 33 und 35 Nummer 5 treten am 1. Januar 2025 in Kraft. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Abgabenordnung
B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
Bekanntmachung AO-NB 2025
... März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108), 115. den am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Artikel 20 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236 ), 116. den am 19. Juli 2024 in Kraft getretenen Artikel 18 des Gesetzes vom 15. Juli ...

Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Artikel 18 ViKoAnwFG Änderung der Abgabenordnung
... Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 193 Abs. 2" durch die Angabe ...


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