Artikel 21 - Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)

Artikel 21 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung


Artikel 21 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 EGAO § 1

Dem Artikel 97 § 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341; 1977 I S. 667), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) geändert worden ist, wird folgender Absatz 15 angefügt:

 
„(15) § 122 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 2a, § 122a Absatz 4 und § 123 Satz 2 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2025 geltenden Fassung sind auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereit gestellt werden."

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Zitierungen von Artikel 21 PostModG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 21 PostModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise
 
Artikel 43 PostModG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 19.07.2024)
... in Kraft. (2) Die Artikel 2 bis 4, 5 Nummer 2 bis 5, die Artikel 6 bis 18, 20, 21 , 24, 25 Nummer 3, die Artikel 26, 30, 33 und 35 Nummer 5 treten am 1. Januar 2025 in Kraft. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
Artikel 8b OZGÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
... zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341; 1977 I S. 667), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird ...


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