Artikel 27 - Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)

Artikel 27 Änderung der Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung


Artikel 27 ändert mWv. 19. Juli 2024 MinÖlBewV § 9

In § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b der Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung vom 19. April 1988 (BGBl. I S. 530), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 1 des Postsicherstellungsgesetzes" durch die Wörter „Kapitel 12 des Postgesetzes" ersetzt.



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