Artikel 37 - Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)

Artikel 37 Änderung der Fahrpersonalverordnung


Artikel 37 ändert mWv. 19. Juli 2024 FPersV § 18

In § 18 Absatz 1 Nummer 4 der Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005 (BGBl. I S. 1882), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 1 Absatz 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2418), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 26 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist," durch die Wörter „§ 16 Absatz 1 des Postgesetzes" ersetzt.



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