Artikel 41 - Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)

Artikel 41 Änderung der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs


Artikel 41 ändert mWv. 19. Juli 2024 StrVerkSiV § 2

In § 2 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs vom 23. September 1980 (BGBl. I S. 1795), die zuletzt durch Artikel 56 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 1 des Postsicherstellungsgesetzes" durch die Wörter „Kapitel 12 des Postgesetzes" ersetzt.



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