Die
Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom
1. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1945), die zuletzt durch
Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 9 werden nach den Wörtern „§ 52 des Bundesmeldegesetzes" die Wörter „sowie die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung" und nach der Angabe „1801a," die Angabe „2709," eingefügt.
- b)
- In Nummer 15 werden nach den Wörtern „§ 52 des Bundesmeldegesetzes" die Wörter „sowie die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung" und nach der Angabe „1801a," die Angaben „2703, 2707," eingefügt.
- c)
- In Nummer 16 werden nach den Wörtern „§ 52 des Bundesmeldegesetzes" die Wörter „sowie die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung" sowie nach der Angabe „1801a," die Angabe „2704," eingefügt.
- 2.
- § 6 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 9 werden nach den Wörtern „§ 52 des Bundesmeldegesetzes" die Wörter „sowie die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung" sowie nach der Angabe „1801a," die Angabe „2709," eingefügt.
- b)
- In Nummer 15 werden nach den Wörtern „§ 52 des Bundesmeldegesetzes" die Wörter „sowie die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung" sowie nach der Angabe „1801a," die Angaben „2703, 2707," eingefügt.
- c)
- In Nummer 16 werden nach den Wörtern „§ 52 des Bundesmeldegesetzes" die Wörter „sowie die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung" und nach der Angabe „1801a," die Angabe „2704," eingefügt.
- 3.
- In § 7 Absatz 1 Satz 2 werden die Angaben „2702 bis 2708" durch die Angaben „2702, 2705, 2706, 2708" ersetzt.
abweichendes Inkrafttreten am 01.11.2024
- 4.
- In § 8 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 14, 15 oder 18 oder Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d und Nummer 3" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 4, 6 bis 8, 12, 14 oder 18 oder Absatz 2 Nummer 3" ersetzt und nach dem Wort „von" die Wörter „Personen mit" eingefügt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen
V. v. 22.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 23