Die
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom
1. März 2019 (BGBl. I S. 205) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 5 Absatz 3 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
- „3.
- bei den Prüfungen in den Praxismodulen das Prüfungsamt der Hochschule im Benehmen mit der Ausbildungsstelle."
- 2.
- § 21 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Fachmodule und die Praxismodule sind jeweils unterteilt in Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule."
- 3.
- In § 22 wird die Tabelle wie folgt geändert:
- a)
- In den Zeilen 12 und 13 wird Spalte 3 jeweils wie folgt gefasst:
„Praxismodul: Pflichtmodul".
- b)
- In den Zeilen 19 und 20 wird Spalte 3 jeweils wie folgt gefasst:
„Praxismodul: Wahlpflichtmodul".
- c)
- In Zeile 23 werden nach dem Wort „Verwaltungsrecht" die Wörter „oder Steuerrecht und Steuerlehre" eingefügt.
- d)
- Folgende Zeile 26 wird angefügt:
| 1 | 2 | 3 | 4
|
„26 | | Modul 20 (zweiter Teil) | Fachmodul: Pflichtmodul | Abschlussarbeit".
|
- 4.
- Dem § 29 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Die berechnete Rangpunktzahl wird kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet."
- 5.
- In § 43 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „in den ersten acht Wochen" durch die Wörter „zu Beginn" ersetzt.
- 6.
- In § 54 Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 Satz 3 werden jeweils die Wörter „eine ganze Zahl" durch die Wörter „die zweite Stelle nach dem Komma" ersetzt.
- 7.
- In § 57 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „der Bearbeitung" gestrichen.
- 8.
- In § 59 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „erst nach" durch das Wort „vor" ersetzt.
- 9.
- § 60 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Auf Antrag werden Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder Berufsakademien erbracht worden sind, anerkannt, wenn hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Studien- und Prüfungsleistungen besteht, die im Studiengang „Bachelor of Public Administration" ersetzt werden."
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2024.