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Artikel 3 - Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 1. August 2024 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Juli 2024.

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