Artikel 2 - Sechste Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (6. VAGVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 250; Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 4
|

Artikel 2 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2024 KapAusstV § 1

§ 1 Absatz 2 der Kapitalausstattungs-Verordnung vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 795), die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2672) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 werden die Wörter „2,5 Millionen Euro" durch die Wörter „2,7 Millionen Euro" ersetzt.

2.
In den Nummern 2 und 3 werden jeweils die Wörter „3,7 Millionen Euro" durch die Wörter „4 Millionen Euro" ersetzt.

3.
In Nummer 4 werden die Wörter „3,6 Millionen Euro" durch die Wörter „3,9 Millionen Euro" ersetzt.

4.
In Nummer 5 werden die Wörter „1,2 Millionen Euro" durch die Wörter „1,3 Millionen Euro" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Sechste Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 6. VAGVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. VAGVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 6. VAGVÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2025 in Kraft. Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung in ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
Artikel 2 7. VAGVÄndV Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
... Kapitalausstattungs-Verordnung vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 795), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 250 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed