Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse auf die Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
A. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 400; aufgehoben durch III. A. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 252
-
Anordnung über die Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJVBDGRuAnO)
A. v. 28.01.2014 BGBl. I S. 102; aufgehoben durch III. A. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 252
-
Anordnung über die Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten im Deutschen Patent- und Markenamt
A. v. 06.01.2009 BGBl. I S. 35; aufgehoben durch § 3 A. v. 28.01.2014 BGBl. I S. 102


Änderungen durch Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 01.10.2024III.(Aufhebung)Anordnung über die Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJVBDGRuAnO)
(Aufhebung)Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse auf die Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.

 
Anzeige