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Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
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- Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse auf die Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der JustizA. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 400; aufgehoben durch III. A. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 252
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- Anordnung über die Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJVBDGRuAnO)A. v. 28.01.2014 BGBl. I S. 102; aufgehoben durch III. A. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 252
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- Anordnung über die Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten im Deutschen Patent- und MarkenamtA. v. 06.01.2009 BGBl. I S. 35; aufgehoben durch § 3 A. v. 28.01.2014 BGBl. I S. 102
Änderungen durch Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzesm.W.v. (verkündet) | ändert | die Vorschriften ... (Synopse/Diff) | der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | |||
01.10.2024 | III. | (Aufhebung) | Anordnung über die Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJVBDGRuAnO) |
(Aufhebung) | Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse auf die Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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