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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.07.2008 aufgehoben

II. - Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit (BAZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 23.01.2002 BGBl. I S. 614; aufgehoben durch III. A. v. 22.07.2008 BGBl. I S. 1405
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 2031-4-10 Disziplinarrecht
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II. Vorbehaltsklausel



Ich behalte mir vor, die nach Abschnitt I erteilten Befugnisse im Einzelfall selbst wahrzunehmen. Der Vorbehalt gilt entsprechend im Verhältnis der Landesarbeitsämter zu den nachgeordneten Dienststellen.