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Vierte Verordnung zur Änderung der Post-Arbeitszeitverordnung (4. PostAZVÄndV k.a.Abk.)
Eingangsformel
Auf Grund des § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Postpersonalrechtsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 315 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung des Vorstands der Deutschen Post AG:
Artikel 1 Änderung der Post-Arbeitszeitverordnung
§ 7 der Post-Arbeitszeitverordnung vom 9. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2495), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2204) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Wortlaut wird Absatz 1 und die Sätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst:
„Die Schwankungsbreite der Mehr- und Minderleistungen darf höchstens das Dreifache der in der Arbeitszeitverordnung festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit betragen. Die in der Arbeitszeitverordnung festgelegten täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten bleiben unberührt." - 2.
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:„(2) Für Beamtinnen und Beamte, die ganz oder teilweise Zustelltätigkeit verrichten, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass
- 1.
- Mehr- und Minderleistungen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten auszugleichen sind,
- 2.
- ein Freizeitausgleich für Mehrleistungen auch an Tagen erfolgen kann, an denen der planmäßige Dienst bereits aufgenommen wurde, wenn innerhalb der ersten Stunde nach planmäßigem Dienstbeginn der Freizeitausgleich mit der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten vereinbart und angetreten wird; in diesem Fall gilt als Freizeitausgleich die planmäßige Dienstzeit abzüglich drei Stunden,
- 3.
- Beamtinnen und Beamte, die an einem dienstplanmäßig freien Tag eingesetzt werden, eine Zeitgutschrift von zwei Stunden erhalten und
- 4.
- Beamtinnen und Beamte, die an einem dienstplanmäßig freien Tag mindestens zwei Stunden in Rufbereitschaft sind, eine Zeitgutschrift von einer Stunde erhalten.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2024 in Kraft.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
Christian Lindner
Christian Lindner
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