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Änderung Anlage 2 GIGV vom 01.01.2025

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Anlage 2 GIGV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2025 geltenden Fassung
Anlage 2 GIGV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 419
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 8) Liste gesetzlicher Spezifikationsaufträge an öffentliche Auftraggeber


(Text alte Fassung)

Datum (Inkrafttreten dieser Verordnung): 14.09.2024


ID | Rechts-
grundlage | Stelle | Titel | Kurzbeschreibung | Datum
Erstellung der
Spezifikation-

bis

110
| § 355 Absatz 1 | Kassenärztliche
Bundesvereinigung | Beispielschnittstelle | Die Beispielschnittstelle
dient hier für Illustrations-
zwecke
|


Anmerkungen:

ID: Identifikationsnummer der Schnittstelle,
die sowohl auf der Wissensplattform als auch der Anlage vermerkt ist, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage: Rechtsnorm, aus
der sich der gesetzliche Spezifikationsauftrag ergibt; falls nicht abweichend bezeichnet, handelt es sich um Normen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).

Stelle: Bezeichnung der Stelle / Organisation,
die mit einem gesetzlichen Spezifikationsauftrag betraut wurde.

Titel: Bezeichnung des Standards / Profils / Leitfadens / Informationsmodells /
der Referenzarchitektur / Softwarekomponente wie auf der Wissensplattform vermerkt.

Kurzbeschreibung: Beschreibung des Standards / Profils / Leitfadens / Informationsmodells /
der Referenzarchitektur / Softwarekomponente.

Datum Erstellung
der Spezifikation bis: Datum, bis zu dem die Spezifikation des Standards / des Profils / des Leitfadens / des Informationsmodells / der Referenzarchitektur / der Softwarekomponente erstellt sein muss.

(Text neue Fassung)


ID | Rechts-
grundlage
nach SGB V
| Stelle | Titel | Kurzbeschreibung | Datum
Erstellung der
Spezifikation

bis

001
| § 385 Absatz 1
Satz 1 in
Verbindung mit
Satz 2
Nummer 2 und
Absatz 4 Satz 5
sowie in
Verbindung mit
§
355 Absatz 1
und 4
| Kassenärztliche
Bundesvereinigung
durch die mio42 GmbH
| MIO elektronische
Patientenkurzakte
| Darstellung wesentlicher
Informationen, um eine
Übersicht über den Patienten
zu erhalten; inkl. elektro-
nischer Notfalldaten nach
§ 334 Absatz 1 Satz 2
Nummer 5 SGB V.
Die Inhalte
der Spezifikation zum MIO
Patientenkurzakte berück-
sichtigen die EU-Vorgaben
für die elektronische Patient
Summary
|

002 | § 385 Absatz 1
Satz 1 in
Verbindung
mit Satz 2
Nummer 2 und
Absatz 4 Satz 5
sowie in
Verbindung mit
§ 355 Absatz 4a | Kassenärztliche
Bundesvereinigung
durch
die mio42 GmbH | MIO Laborbefund | Abbildung und Bewertung
patientenbezogener medizi-
nischer Laborbefunde unter
Berücksichtigung
der EU-
Vorgaben für den grenzüber-
schreitenden Austausch von
Laborbefunden |


003 | § 385 Absatz 1
Satz 1 in
Verbindung
mit Satz 2
Nummer 2 und
Absatz 4 Satz 5
sowie in
Verbindung mit
§ 355 Absatz 1
und 8 Satz 1 | Kassenärztliche
Bundesvereinigung
durch die mio42 GmbH | MIO Krankenhaus-
Entlassbericht | Darstellung relevanter
Informationen beim Übergang
von stationärer in ambulante
Betreuung unter Berücksichti-
gung
der EU-Vorgaben für den
grenzüberschreitenden
Austausch von elektronischen
Krankenhaus-Entlass-
berichten |


004 | § 385 Absatz 1
Satz 1 in
Verbindung
mit Satz 2
Nummer 2 und
Absatz 4 Satz 5
sowie in
Verbindung mit
§ 355 Absatz 1
und 8 Satz 1 | Kassenärztliche
Bundesvereinigung
durch
die mio42 GmbH | MIO Bildbefund | Übermittlung von Befunden
aus bildgebenden Verfahren
zusammen
mit Informationen
zur Untersuchung unter
Berücksichtigung
der EU-
Vorgaben für den grenzüber-
greifenden Austausch von
elektronischen Bildbefunden |


005 | § 385 Absatz 1
Satz 1 in
Verbindung
mit Satz 2
Nummer 2 und
Absatz 4 Satz 5
sowie in
Verbindung mit
§ 355 Absatz 1
und 8 Satz 1 | Kassenärztliche
Bundesvereinigung
durch die mio42 GmbH | Wertelisten zu
'Allergien' | Entwicklung von harmonisier-
ten Wertelisten bei Allergien
für die semantisch standardi-
sierte Erfassung insbesondere
von allergieauslösenden
Substanzen (nicht Arznei-
stoffe) und Allergie-Manifesta-
tionen unter Berücksichtigung
der EU-Vorgaben für den
grenzübergreifenden Aus-
tausch von Daten zu Allergien |

006 | § 385 Absatz 1
Satz 1 in
Verbindung
mit Satz 2
Nummer 2 und
Absatz 4 Satz 5
sowie in
Verbindung mit
§ 371 Absatz 1
Nummer 1 und
§ 372 Absatz 1
Satz 1 | Kassenärztliche
Bundesvereinigung
durch die mio42 GmbH | Schnittstellen zur
systemneutralen
Archivierung von
Patientendaten
sowie zur
Übertragung von
Patientendaten bei
einem
Systemwechsel
(AWST) | Weiterentwicklung
der Archiv-
und Wechselschnittstelle zu
einer Mehrwertschnittstelle |


007 | § 385 Absatz 1
Satz 1 in
Verbindung
mit Satz 2
Nummer 2 und
Absatz 4 Satz 5
sowie in
Verbindung mit
§ 371 Absatz 1
Nummer 1 und
§ 372 Absatz 1
Satz 1 | Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung | Schnittstellen zur
systemneutralen
Archivierung von
Patientendaten
sowie zur
Übertragung von
Patientendaten bei
einem
Systemwechsel bei
zahnärztlichem
System (AWST) | Weiterentwicklung
der Archiv-
und Wechselschnittstelle
zu
einer Mehrwertschnittstelle |

008 | § 385 Absatz 1
Satz 1 in
Verbindung mit
Satz 2
Nummer 2 und
Absatz 4 Satz 5
sowie in
Verbindung mit
§ 371 Absatz 1
Nummer 2 und
§ 372 Absatz 1
Satz 1 | Kassenärztliche
Bundesvereinigung | Verordnungs-
schnittstelle | Schnittstelle für elektronische
Programme,
die nach § 73
Absatz 9 Satz 1 SGB V für die
Verordnung von Arzneimitteln
genutzt werden dürfen |

009 | § 385 Absatz 1
Satz 1 in
Verbindung mit
Satz 2
Nummer 2 und
Absatz 4 Satz 5
sowie in
Verbindung mit
§ 371 Absatz 1
Nummer 5 und
§ 372 Absatz 1
Satz 1 | Kassenärztliche
Bundesvereinigung
durch die kv.digital
GmbH | Terminmelde-
schnittstelle | Schnittstellen für die Meldung
von Terminen gemäß § 370a
Absatz 5 und für die Nutzung
sicherer Kommunikations-
verfahren nach § 311 Absatz 6
SGB V |