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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (2. WoGFV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Wohngeldverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 1. Januar 2025 WoGV offen

Die Wohngeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2722), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 102) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu Teil 5 gestrichen.

2.
In § 20 Satz 2 wird das Wort „manuell" gestrichen.

3.
Teil 5 wird aufgehoben.