Die
Wohngeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2722), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 17. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 102) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu Teil 5 gestrichen.
- 2.
- In § 20 Satz 2 wird das Wort „manuell" gestrichen.
- 3.
- Teil 5 wird aufgehoben.