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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung (2. SKBPRVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 316; Geltung ab 01.04.2025, abweichend siehe Artikel 3

Artikel 1 Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2025 SKBPRV offen

Der Wortlaut der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1506, 1519), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1872) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 6 wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.

2.
In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

3.
Die folgenden Nummern 8 und 9 werden angefügt:

„8.
Unterstützungskommando der Bundeswehr und

9.
Operatives Führungskommando der Bundeswehr."

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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. SKBPRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. SKBPRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 2. SKBPRVÄndV Weitere Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung
... Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die ...