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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung (2. SKBPRVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung
Der Wortlaut der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1506, 1519), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1872) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 6 wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.
- 2.
- In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- 3.
- Die folgenden Nummern 8 und 9 werden angefügt:
- „8.
- Unterstützungskommando der Bundeswehr und
- 9.
- Operatives Führungskommando der Bundeswehr."
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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. SKBPRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. SKBPRVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 2 2. SKBPRVÄndV Weitere Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung
... Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die ...
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