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Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein (1. WeinSFVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Oktober 2024.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16647/a318306.htm