Artikel 7 - Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (ViVaJuRG k.a.Abk.)

Artikel 7 Weitere Änderung des Steuerberatungsgesetzes


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 StBerG § 85a

In § 85a Absatz 2 Nummer 3 des Steuerberatungsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 6 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Angabe „Abs. 2 Nr." durch die Wörter „Absatz 2 Satz 1 Nummer" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 ViVaJuRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ViVaJuRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 ViVaJuRG Inkrafttreten
... Nummer 1 Buchstabe c, Nummer 10, 11, 12, 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Nummer 20 und 21 sowie Artikel 7 treten am 1. Januar 2025 in Kraft. (3) Artikel 2 Nummer 2, 7 Buchstabe b, Nummer 8 und ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 32 BEG IV Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 320 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3a Absatz 4 ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed