Artikel 1 - Gesetz zur Korrektur schwebender Änderungen im Passgesetz, im Personalausweisgesetz und im eID-Karte-Gesetz (AuswRKG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen


Artikel 1 ändert mWv. 30. Oktober 2024 PassAuswRÄndG Artikel 12

Artikel 12 Nummer 3 des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2744) wird aufgehoben.



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