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Artikel 5 - Gesetz zur Korrektur schwebender Änderungen im Passgesetz, im Personalausweisgesetz und im eID-Karte-Gesetz (AuswRKG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Personalausweisgesetzes


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2024 PAuswG offen

§ 27 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), das zuletzt durch Artikel 8e des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 3 wird das Wort „und" am Ende durch ein Komma ersetzt.

2.
In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt.

3.
Folgende Nummer 5 wird angefügt:

„5.
im Falle der Ausgabe des Personalausweises im Wege des Versands anzuzeigen, wenn die Sendung unbefugt geöffnet worden ist oder den Personalausweis nicht enthält oder wenn der Personalausweis beschädigt ist oder eine Angabe auf dem Personalausweis unrichtig ist."



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Korrektur schwebender Änderungen im Passgesetz, im Personalausweisgesetz und im eID-Karte-Gesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 AuswRKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AuswRKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 AuswRKG Inkrafttreten
... 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 4 Nummer 1 und Artikel 5 treten am 1. November 2024 in Kraft. (3) Artikel 4 Nummer 2 tritt am 1. Mai 2025 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 8 BEG IV Änderung des Personalausweisgesetzes
... Personalausweisgesetz vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 322 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...