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Schlussformel - Gesetz zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag (2. IT-StaatsvertragÄndG k.a.Abk.)
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 326
Geltung ab 31.10.2024; FNA: 206-3-2 Öffentliche Informationstechnik
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Geltung ab 31.10.2024; FNA: 206-3-2 Öffentliche Informationstechnik
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Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Der Bundeskanzler
Olaf Scholz
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat
Nancy Faeser
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Der Bundeskanzler
Olaf Scholz
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat
Nancy Faeser
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