§ 13 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung (GntDSVVDV)

V. v. 17.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 330
Geltung ab 01.09.2024; FNA: 2030-8-5-30 Beamte

§ 13 Studieninhalte


§ 13 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Fachstudium umfasst mindestens folgende Inhalte:

1.
Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Sozialrecht, insbesondere Sozialversicherungsrecht und Sozialverwaltungsverfahrensrecht, sowie mit den weiteren Schwerpunkten allgemeines Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Recht der betrieblichen und privaten Altersvorsorge und Grundlagen des Privatrechts,

2.
Verwaltungswissenschaft mit den Schwerpunkten Verwaltungslehre sowie Informations- und Kommunikationstechnologie,

3.
Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungsbetriebswirtschaft, Volkswirtschaft und öffentliche Finanzwirtschaft,

4.
Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Arbeits-, Organisations- und Sozialpsychologie sowie Soziologie und Politologie.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 13 GntDSVVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 GntDSVVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GntDSVVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 GntDSVVDV Übergangsregelung
... 20. November 2014 (BGBl. I S. 1752) mit der Maßgabe weiter anzuwenden, dass an Stelle des § 13 Absatz 2 Nummer 2 , der §§ 14 bis 19 Absatz 1, 3 bis 5, des § 20 Absatz 1, 2 Satz 3 und Absätze 4 ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed