Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Auswärtigen Dienst vom 20. Mai 2001 (BGBl. I S. 946), geändert durch die Verordnung vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2251), außer Kraft.