Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Auswärtigen Dienst
V. v. 14.04.2010 BGBl. I S. 434
Artikel 1 1. LAP-hADVÄndV ... „(1) Der Vorbereitungsdienst dauert 14 Monate." 3. § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Übergangsregelungen (1) ... dauert 14 Monate." 3. § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Übergangsregelungen (1) Für Beamtinnen und Beamte, die vor dem 12. Februar ...
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