(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Sie tritt mit Ablauf des 14. Mai 2025 außer Kraft, sofern nicht mit der Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. November 2024.