Eingangsformel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (3. BImSchV4ÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel 1 )



Auf Grund des § 4 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:

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1)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien (ABl. L, 2024/1785, 15.7.2024).



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