Tools:
Update via:
Artikel 5 - Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (HGrGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
§ 99 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 7. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 351) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 7 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe a werden nach dem Wort „Geschlecht" ein Komma und das Wort „Arbeitsbereiche" eingefügt.
- b)
- Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
- „b)
- für das pädagogisch tätige Personal zusätzlich Geburtsmonat und Geburtsjahr, die Art des Berufsbildungsabschlusses, Stellung im Beruf, Art der Beschäftigung, einschließlich Gruppenzugehörigkeit je Arbeitsbereich, Monat und Jahr des Beginns der Tätigkeit in der derzeitigen Einrichtung, sowie zusätzlich bei Personen, die sich in berufsabschlussbezogenen Qualifizierungen, insbesondere in Ausbildung oder Studium, befinden, die Art und das Jahr der Qualifizierung,".
- 2.
- Absatz 7a Nummer 1 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
- „b)
- Art und Umfang der Qualifikation, höchster allgemeinbildender Schulabschluss, höchster beruflicher Ausbildungs- und Hochschulabschluss, Monat und Jahr der erstmaligen Erlaubnis zur Kindertagespflege, Stellung im Beruf, Anzahl der betreuten Kinder (Betreuungsverhältnisse am Stichtag) insgesamt und nach dem Ort der Betreuung,".
Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 HGrGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HGrGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 7 HGrGuaÄndG Inkrafttreten
... der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. (4) Artikel 5 tritt am 1. Januar 2027 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16735/a319926.htm