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Artikel 5 - Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (HGrGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361; Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 5 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2027 SGB VIII offen

§ 99 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 7. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 351) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 7 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Buchstabe a werden nach dem Wort „Geschlecht" ein Komma und das Wort „Arbeitsbereiche" eingefügt.

b)
Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

„b)
für das pädagogisch tätige Personal zusätzlich Geburtsmonat und Geburtsjahr, die Art des Berufsbildungsabschlusses, Stellung im Beruf, Art der Beschäftigung, einschließlich Gruppenzugehörigkeit je Arbeitsbereich, Monat und Jahr des Beginns der Tätigkeit in der derzeitigen Einrichtung, sowie zusätzlich bei Personen, die sich in berufsabschlussbezogenen Qualifizierungen, insbesondere in Ausbildung oder Studium, befinden, die Art und das Jahr der Qualifizierung,".

2.
Absatz 7a Nummer 1 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

„b)
Art und Umfang der Qualifikation, höchster allgemeinbildender Schulabschluss, höchster beruflicher Ausbildungs- und Hochschulabschluss, Monat und Jahr der erstmaligen Erlaubnis zur Kindertagespflege, Stellung im Beruf, Anzahl der betreuten Kinder (Betreuungsverhältnisse am Stichtag) insgesamt und nach dem Ort der Betreuung,".



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 HGrGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGrGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 HGrGuaÄndG Inkrafttreten
... der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. (4) Artikel 5 tritt am 1. Januar 2027 in ...