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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 FPStatGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FPStatGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 8 FPStatGuaÄndG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 21. Dezember 2024 in Kraft. (2) Artikel 1 tritt am 2. Januar 2025 in Kraft. (3) Artikel 3 Nummer 1 tritt am 31. Dezember 2024 in ...
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