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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 FPStatGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPStatGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 20 FinmadiG Änderung der Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung
... vom 2. September 2021 (BGBl. I S. 4077), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 377 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt ...
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