Die
Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung vom
13. Juni 1994 (BGBl. I S. 1262), die zuletzt durch
Artikel 573 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- die Wörter „Berlin (Flughafensystem Schönefeld - Tegel - Tempelhof)," werden durch die Wörter „Berlin Brandenburg" ersetzt.
- b)
- nach den Wörtern „- Leipzig/Halle," wird das Wort „- Memmingen," eingefügt.
- 2.
- In § 1 Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 sowie § 2 Absatz 3 werden jeweils die Wörter „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Wörter „Bundesministerium für Digitales und Verkehr" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Dezember 2024.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister für Digitales und Verkehr
Volker Wissing