Artikel 1 - Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (TierGesBußGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union


Artikel 1 ändert mWv. 13. Dezember 2024 TierGesBußG

(gesamter Text siehe Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz - TierGesBußG)



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