Artikel 2 - Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (TierGesBußGEG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 13. Dezember 2024 BmTierSSchV § 41

§ 41 Absatz 5 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2005 (BGBl. I S. 997), die zuletzt durch Artikel 139 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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