Artikel 4 - Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEV 2024 k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung


Artikel 4 ändert mWv. 1. Januar 2025 LMZDV § 5

In § 5 Absatz 2 Nummer 1 der Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1362), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 16. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 315) geändert worden ist, werden die Wörter „Artikel 4 der Verordnung vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2504)" durch die Wörter „Artikel 3 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 411)" ersetzt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed