Die
Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung vom
27. Mai 2005 (BGBl. I S. 1520), die zuletzt durch
Artikel 4 der Verordnung vom 28. April 2016 (BGBl. I S. 1046) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „im Original oder in beglaubigter Abschrift" gestrichen.
- b)
- In Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „schriftlich oder elektronisch" gestrichen.
- 2.
- In § 8 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „schriftlich oder elektronisch" gestrichen.
- 3.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „im Original oder in beglaubigter Abschrift" gestrichen.
- b)
- In Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter „schriftlich oder elektronisch" gestrichen.