Artikel 13 - Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEV 2024 k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung der Mess- und Eichverordnung


Artikel 13 ändert mWv. 1. Januar 2025 MessEV § 5

In § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 der Mess- und Eichverordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010, 2011), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 27) geändert worden ist, werden die Wörter „für die Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen" durch die Wörter „nach Anlage VIIId der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" ersetzt.



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